Häufig gestellte Fragen

Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit morgens telefonisch bei uns ab.
Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie bitte einen Entschuldigungszettel mit.

Alle Schulkinder haben die Möglichkeit, in unserer Schulmensa über den Essensanbieter “Schwerin Menü” ein warmes Mittagessen einzunehmen. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das verlinkte Formular von Schwerin Menü. Die Essensbestellung erfolgt in der Regel online.

www.schwerin-menue.de/html/schulspeisung.html

 

Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt Schwerin der bevorzugte Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat, die zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ausgehändigt wird, können Eltern mittels Passwort auf dem Onlineportal unter www.but-konto.de einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen Ihren Kindern zustehen. Sie haben damit die volle Kostenkontrolle und entscheiden selbst, für welche Angebote, Sie das Guthaben verwenden möchten.

 

Die Bildungskarte wird beim Anbieter vorgelegt, um damit direkt die Leistungen der Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsanbieter rechnet dann direkt mit dem Fachdienst Soziales die in Anspruch genommene Leistung ab. Der Schulbedarf  und die Schülerbeförderung werden als Geldzahlung erbracht. Kindern wird ein Mittagessen ermöglicht, sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Schule enthalten ist. Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro pro Essen entfällt.
Die Antragstellung erfolgt über:
www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Bildungs-und-Teilhabepaket      

 

Sollte Ihr Kind täglich auf den Nahverkehr angewiesen sein, um zur Schule zu kommen, können Sie unter folgender Adresse:
www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/fuer-eltern/unterstuetzung-foerderung/schuelerbefoerderung/antrag-schuelerbefoerderung/index.html
einen Antrag zu stellen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass eine Genehmigung zur Ausstellung eines Sonderfahrausweises für den Schulweg nur erteilt wird, wenn die Voraussetzung für eine Beförderung zwischen Wohnort und Schule im Wirkungskreis der Satzung  zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Schwerin (vom 18.09.2017) erfüllt sind.
Hinweis:
Bei der Anspruchsberechtigung erfolgt die Ausgabe von Sonderfahrausweisen mit festgelegten Haltestellen für den Hin- und Rückweg zur örtlich zuständigen Schule. Der Sonderfahrausweis ist nur auf dem direkten Schulweg und nur an Schultagen gültig.

 

 Schülerbeförderung für Schulkinder aus den Landkreisen

 

Sollte Ihr Kind in der Lerngruppe “Sprache” beschult werden und Sie wohnen im Landkreis Ludwigslust Parchim oder Nordwest Mecklenburg, kann Ihr Kind nach entsprechender Antragstellung mit dem Transportunternehmen zur Schule und auch wieder nach Hause gebracht werden. Bitte nehmen Sie im Landkreis LWL/PCH wohnen, über www.kreis-lup.de Kontakt auf zu Frau Barwanietz (03871/7226022).
Bitte nehmen Sie, wenn Sie im Landkreis NWM wohnen, über www.nordwestmecklenburg.de Kontakt auf zu Frau Muschak (03841304012/ email: j.muschak@nordwestmwcklenburg.de)