Schulanmeldung

1. Einzugsgebiet als wohnortnahe Grundschule

Unsere Schule steht allen Familien offen, die in der

  • Hegelstraße
  • Galileo Galilei- Straße
  • Einsteinstraße
  • Pawlowstraße
  • Keplerstraße
  • Kopernikusstraße
  • Hamburger Allee, linksseitig (stadteinwärts) von Kreisverkehr Kantstraße- Fernsehturmihren Wohnsitz haben. Sollten freie Plätze vorhanden sein, können auch Kinder aus anderen Stadtteilen aufgenommen werden.

2. Verfahrensweg unter Corona- Bedingungen

Die Anmeldung haben Sie bereits im September/ Oktober 2020 bei Frau Schmidt im Stadthaus vorgenommen. Im Anschluss an die Anmeldung wird Ihnen im Normalfall ein Termin zur Einschulungsuntersuchung bei der Amtsärztin mitgeteilt. In diesem Verfahren wird es jedoch auf Grund der Corona- Pandemie zu Veränderungen kommen. Einschulungsuntersuchungen werden nur in wenigen Fällen durchgeführt. Es ist in diesem Fall zulässig, Kinder auch ohne Einschulungsuntersuchung im kommenden Schuljahr 21/22 einzuschulen. Bitte geben Sie auch in der Grundschule im Campus am Turm Bescheid, wenn Sie Ihr Kind für den Schulbesuch angemeldet haben. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Schule bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein, rufen Sie bitte in der Schule an oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Homepage.

 

3. Einladung künftiger Erstklässler zum Kennenlerntag

Derzeit ist es uns wegen der Corona- Pandemie nicht erlaubt, die zukünftigen Erstklässler in die Schule einzuladen. Deshalb nehmen wir über die verschiedenen Kindergärten Kontakt zu Ihnen auf und bitten darum, uns Unterlagen über die Entwicklung Ihres Kindes zu überlassen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen. Sollte aus den Unterlagen hervorgehen, dass eventuell vor der Einschulung noch Tests oder Therapien angestoßen werden sollten, werden wir schnellstmöglich telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

 

4. Wunsch auf Rückstellung?

Sollten Sie den Wunsch haben, Ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, können Sie sich vom behandelnden Kinderarzt oder dem SPZ ein Attest ausstellen lassen. Auf diesem muss zwingend ein medizinischer Grund glaubhaft gemacht werden, der einen Schulbesuch im nächsten Schuljahr nicht empfiehlt. Sobald Sie über ein solches Schreiben verfügen, melden Sie das bitte bei Frau Schmidt im Stadthaus (0385/5452013) und unbedingt auch hier vor Ort in der Schule. Die Schulleitung entscheidet auf der Grundlage des medizinischen Attestes über den weiteren Verlauf. Sollten Sie eine Antragsbewilligung auf Rückstellung für den Kindergarten benötigen, bekommen Sie das Formular im Sekretariat der Schule. Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie Ihr Kind dann im September/ Oktober wiederum für den Schulbesuch im Stadthaus anmelden müssen.

 

5. Einschulung in die Lerngruppe “Sprache”

Darüber hinaus nehmen wir Kinder aus dem Stadtgebiet Schwerin und den Landkreisen Ludwigslust Parchim sowie Nordwest Mecklenburg auf, die über das ZDS (Zentrum für Diagnostik und Schulpsychologie) einen Feststellungsbescheid mit dem Förderbedarf “Sprache” bekommen haben. Sie werden in der Regel von Sonderpädagogen unterrichtet und bekommen zusätzliche Sprachförderstunden in Form von Kleingruppenunterricht. So wird eine ständige Förderung während der Unterrichtsstunden abgesichert. Zusätzliche logopädische Förderung, die mitunter angeraten ist, muss über das Elternhaus organisiert werden.

 

6. Schülerbeförderung für Schulkinder aus Schwerin

Sollte Ihr Kind täglich auf den Nahverkehr angewiesen sein, um zur Schule zu kommen, können Sie unter folgender Adresse:
https://www.schwerin.de/mein-schwerin/lernen/fuer-eltern/unterstuetzung-foerderung/schuelerbefoerderung/schuelerbefoerderung/index.html einen Antrag zu stellen.
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass eine Genehmigung zur Ausstellung eines Sonderfahrausweises für den Schulweg nur erteilt wird, wenn die Voraussetzung für eine Beförderung zwischen Wohnort und Schule im Wirkungskreis der Satzung  zur Schülerbeförderung der Landeshauptstadt Schwerin (vom 18.09.2017) erfüllt sind.
Hinweis:
Bei der Anspruchsberechtigung erfolgt die Ausgabe von Sonderfahrausweisen mit festgelegten Haltestellen für den Hin- und Rückweg zur örtlich zuständigen Schule. Der Sonderfahrausweis ist nur auf dem direkten Schulweg und nur an Schultagen gültig.

 

7. Schülerbeförderung für Schulkinder aus den Landkreisen

Sollte Ihr Kind in der Lerngruppe “Sprache” beschult werden und Sie wohnen im Landkreis Ludwigslust Parchim oder Nordwest Mecklenburg, kann Ihr Kind nach entsprechender Antragstellung mit dem Transportunternehmen zur Schule und auch wieder nach Hause gebracht werden. Bitte nehmen Sie im Landkreis LWL/PCH wohnen, über www.kreis-lup.de Kontakt auf zu Frau Barwanietz (03871/7226022).
Bitte nehmen Sie, wenn Sie im Landkreis NWM wohnen, über www.nordwestmecklenburg.de
Kontakt auf zu Frau Muschak (03841304012/ email: j.muschak@nordwestmecklenburg.de)

 

8. Hortplatzwunsch?

Unsere Grundschule im Campus am Turm arbeitet in Kooperation mit der DRK- Kita “Kinderland” zusammen. Seit Dezember 2021 gibt es in unmittelbarer Schulnähe ein Hortgebäude, welches für die Hortkinder zur Verfügung steht. Ansprechpartnerin für den Hort ist Frau Bastubbe (0385/3921064). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage:

https://www.drk-sn.de/angebote/kinder-jugend-und-familie/kindertageseinrichtung/kita-kinderland.html

Schülerinnen und Schüler aus den Landkreisen, die täglich befördert werden, können bis spätestens 14.00 Uhr von unseren Erziehern betreut werden. Bitte besprechen Sie die Abholzeiten mit den jeweiligen Transportunternehmen. Sollte darüber hinaus eine Betreuung notwendig sein, müssen von Elternseite Absprachen mit wohnortnahen Horten getroffen werden.

 

9. Mittagsverpflegung

Alle Schulkinder haben die Möglichkeit, in unserer Schulmensa über den Essensanbieter “Schwerin Menü” ein warmes Mittagessen einzunehmen. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das verlinkte Formular von Schwerin Menü. Die Essensbestellung erfolgt in der Regel online. www.schwerin-menue.de/html/schulspeisung.html

 

10. Bildungs- und Teilhabepaket

Die Bildungskarte ist für Eltern und Erziehungsberechtigte in der Landeshauptstadt Schwerin der bevorzugte Weg, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Mit der Karte im Kreditkartenformat, die zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ausgehändigt wird, können Eltern mittels Passwort auf dem Onlineportal unter https://www.but-konto.de/ einsehen, wie viel Geld und welche Leistungen Ihren Kindern zustehen. Sie haben damit die volle Kostenkontrolle und entscheiden selbst, für welche Angebote, Sie das Guthaben verwenden möchten.

Die Bildungskarte wird beim Anbieter vorgelegt, um damit direkt die Leistungen der Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen. Der Leistungsanbieter rechnet dann direkt mit dem Fachdienst Soziales die in Anspruch genommene Leistung ab. Der Schulbedarf  und die Schülerbeförderung werden als Geldzahlung erbracht. Kindern wird ein Mittagessen ermöglicht, sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Schule enthalten ist. Es werden die gesamten Aufwendungen des Kindes für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule übernommen. Der bisher zu leistende Eigenanteil von einem Euro pro Essen entfällt.
Die Antragstellung kann über:
www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Bildungs-und-Teilhabepaket  erfolgen.

 

11. Notwendige Formulare zum Ausdrucken

Neuanmeldung Schüler (1) Konvertiert (1)  (bitte ausfüllen und abgeben)
Impfschutz Gegen Masern Bescheinigung Bei Einrichtungswechsel (bitte ausfüllen lassen und abgeben)

Belehrung Infektionsschutzgesetz

Information Zur Datenerhebung Im SIP Schule 7 
 (für Selbstbehalt)